Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
Paragraph 5,
Öffentliche Seilbahnen sind Seilbahnen mit Personenbeförderung, die nach Maßgabe der in der Konzession ausgewiesenen Zeiträume zur Führung eines allgemeinen Personenverkehrs verpflichtet sind.
In Kraft seit 22.11.2003 bis 31.12.9999
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