Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Tochter der Beschwerdeführerin (im Folgenden: die Schülerin) absolvierte im Schuljahr 2020/21 die 5br-Klasse (die 9. Schulstufe) des XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule). 2. Am 17.09.2021 entschied die Klassenkonferenz der 5br-Klasse der gegenständlichen Schule, dass die Schülerin auf Grund des Umstandes, dass diese im Jahreszeugnis in den vier Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch, Latein und Mathematik nicht beurt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Sohn der Beschwerdeführer (im Folgenden: der Schüler) besuchte im Schuljahr 2020/21 die 2c-Klasse (6. Schulstufe) des XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule). 2. Am 21.06.2021 entschied die Schulleiterin der gegenständlichen Schule, dass dem Schüler die Feststellungsprüfungen in den Unterrichtegegenständen „Deutsch“, „Werken“ und „Ernährung und Haushalt“ gestundet werden und begründete dies damit, dass infolge gesundhe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in Folge kurz: BF) besuchte im Schuljahr 2020/21 die 1A Klasse (5. Schulstufe) des Bundesrealgymnasiums XXXX Wien, XXXX . Am 28.06.2021 entschied die Klassenkonferenz, dass der BF zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt sei, da sein Jahreszeugnis in den Pflichtgegenständen Deutsch und Mathematik jeweils keine Beurteilung enthielt. Gegen diese Entscheidung erhob der BF fristgerecht Widerspruch und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2018/19 die Klasse 5AHITM (13. Schulstufe) der Höheren Technischen Lehranstalt in XXXX XXXX (im Folgenden: Schule). Nachdem der Beschwerdeführer vom weiteren Schulbesuch gemäß § 45 Abs. 5 SchUG mit 19.03.2019 abgemeldet wurde, war ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig (vgl. W 203 2226540-1/7E), in welchem mit Erkenntnis vom 09.02.2021 der Beschwerde stattgegeben wurde und festgestell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die schulpflichtigen Söhne der Beschwerdeführerin (in Folge: BF), XXXX , geb. am XXXX und XXXX , geb. am XXXX waren im Schuljahr 2018/2019 (3. Schulstufe) zum häuslichen Unterricht abgemeldet und bestanden ihre Externistenprüfungen nicht. 2. Am 7. Juli 2019 zeigte die BF die Teilnahme ihrer Söhne am häuslichem Unterricht im Schuljahr 2019/2020 an. Mit Bescheid vom 19.07.2019 untersagte die Bildungsdirektion für Oberösterreich gemäß § 11 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die schulpflichtigen Söhne der Beschwerdeführerin (in Folge: BF), XXXX , geb. am XXXX und XXXX , geb. am XXXX waren im Schuljahr 2018/2019 (3. Schulstufe) zum häuslichen Unterricht abgemeldet und bestanden ihre Externistenprüfungen nicht. 2. Am 7. Juli 2019 zeigte die BF die Teilnahme ihrer Söhne am häuslichem Unterricht im Schuljahr 2019/2020 an. Mit Bescheid vom 19.07.2019 untersagte die Bildungsdirektion für Oberösterreich gemäß § 11 ... mehr lesen...