Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Sohn der Beschwerdeführer (im Folgenden: der Schüler) besuchte im Schuljahr 2020/21 die 2c-Klasse (6. Schulstufe) des XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule). 2. Am 21.06.2021 entschied die Schulleiterin der gegenständlichen Schule, dass dem Schüler die Feststellungsprüfungen in den Unterrichtegegenständen „Deutsch“, „Werken“ und „Ernährung und Haushalt“ gestundet werden und begründete dies damit, dass infolge gesundhe... mehr lesen...