Bedeutet dieser §, dass für die Einführung der Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) eine Änderung des Absatz 2 notwenig ist? Die österreichischen gesprochenen Minderheitensprachen sind durch Absatz 2.2 gedeckt, da es für alle diese Sprachen Nachbarstaaten gibt, in welchen sie als Amtssprache ver... mehr lesen...
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