Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
Ist ein Scheck auf einen Ort gezogen, dessen Kalender von dem des Ausstellungsortes abweicht, so wird der Tag der Ausstellung in den nach dem Kalender des Zahlungsortes entsprechenden Tag umgerechnet.
In Kraft seit 01.05.1955 bis 31.12.9999
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