§ 18 Sbg. GVG

Sbg. GVG - Salzburger Gemeindeverbändegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) Die Überschrift zu § 15 und der § 16a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 31/1988 treten mit 1. Juni 1988 in Kraft.

§ 17 Abs 2 dritter Satz tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.

(2) Die §§ 3 Abs 4, 4a, 6 Abs 1, 7 Abs 1, 8 Abs 1 und 3, 9 Abs 1, 3 bis 5 und § 10 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 77/1993 treten mit 1. April 1993 in Kraft. Die Anpassung der Geschäftsordnungen an § 10 Abs 1 in der Fassung des zitierten Gesetzes hat innerhalb von sechs Monaten nach dem genannten Zeitpunkt zu erfolgen.

(3) Die §§ 10 Abs 2 und 3 sowie 16 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 8/1998 treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

(4) § 11a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 111/2003 tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(5) Die §§ 13 Abs 2 und 16a Abs 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 68/2010 treten mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

(6) Die §§ 1 Abs 1, 2 und 5, (§) 2 Abs 1 und 2, 3 Abs 3, (§) 4a, 5 Abs 2, 6 Abs 3, 7 Abs 3, 9 Abs 2, 13 Abs 1, 15 und 16 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 88/2013 treten mit 30. November 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 2 Abs 3 außer Kraft. § 12 tritt mit 1. Jänner 2014 außer Kraft.

(7) § 16b in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 96/2015 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(8) Die §§ 7 Abs 2 und 9 Abs 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 16/2021 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

In Kraft seit 16.02.2021 bis 31.12.9999
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