§ 34 Sbg. EFRG

Sbg. EFRG - Salzburger Einforstungsrechtegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Anlage der Entschädigung

 

§ 34

 

 

(Entfallen auf Grund von LGBl Nr 14/2002)

In Kraft seit 01.03.2002 bis 31.12.9999
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