§ 11 Sbg. EFRG

Sbg. EFRG - Salzburger Einforstungsrechtegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Grundlage der Ergänzungsregulierung, Regulierung,

Ablösung oder Sicherung

 

§ 11

 

Die Grundlage der Ergänzungsregulierung, Regulierung, Ablösung und Sicherung von Nutzungsrechten bildet das durch Übereinkommen festgelegte oder durch Urkunden oder sonstige Beweismittel nachgewiesene Ausmaß der Nutzungsrechte und der Gegenleistungen.

In Kraft seit 26.09.1986 bis 31.12.9999
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