mindestens | auf die Dauer von höchstens |
drei Jahren | vier Monaten |
fünf Jahren | sechs Monaten |
zehn Jahren | acht Monaten |
fünfzehn Jahren | einem Jahr. |
nach einer zusammenhängenden Funktionsausübung von: | für die Dauer von höchstens: | |
bis zu zwei Jahren | vier Monaten | |
bis zu vier Jahren | fünf Monaten | |
bis zu sechs Jahren | sechs Monaten | |
bis zu acht Jahren | acht Monaten | |
bis zu zehn Jahren | zehn Monaten | |
über zehn Jahren | zwölf Monaten |
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