§ 18 Sbg. BG 1998

Sbg. BG 1998 - Salzburger Bezügegesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und
Übergangsbestimmungen hiezu

 

§ 18

 

(1) Die §§ 4 Abs 2 und 5, 10 Abs 1 und 17 Abs 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 68/1998 treten mit 1. Juli 1998 in Kraft.

 

(2) § 4 Abs 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/2000 tritt mit 1. September 1999 in Kraft. Die erstmalige Anpassung der Bezüge erfolgt zum 1. Juli 2000.

 

(3) § 11 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 25/2001 tritt mit 1. April 2001 in Kraft.

 

(4) Die §§ 4 Abs 6 und 10 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

 

(5) Die §§ 5 Abs 1 und 10 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 71/2005 treten mit 1. Oktober 2005 in Kraft.

 

(6) Die §§ 1 Abs 1 und 4 Abs 1a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 38/2008 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 01.04.2010 bis 31.12.9999
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