Für das Jahr 2024 sind die Bezüge der im § 4 Abs 1 Z 1 bis 8 sowie Z 17 und 18 bezeichneten Organe abweichend von dem im § 4 Abs 6 genannten Anpassungsfaktor um den Faktor 1,0485 zu erhöhen.Für das Jahr 2024 sind die Bezüge der im Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins bis 8 sowie Ziffer 17 und 18 bezeichneten Organe abweichend von dem im Paragraph 4, Absatz 6, genannten Anpassungsfaktor um den Faktor 1,0485 zu erhöhen.
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