§ 4a Sbg. BG 1998

Sbg. BG 1998 - Salzburger Bezügegesetz 1998

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Für das Jahr 2024 sind die Bezüge der im § 4 Abs 1 Z 1 bis 8 sowie Z 17 und 18 bezeichneten Organe abweichend von dem im § 4 Abs 6 genannten Anpassungsfaktor um den Faktor 1,0485 zu erhöhen.Für das Jahr 2024 sind die Bezüge der im Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins bis 8 sowie Ziffer 17 und 18 bezeichneten Organe abweichend von dem im Paragraph 4, Absatz 6, genannten Anpassungsfaktor um den Faktor 1,0485 zu erhöhen.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 4a Sbg. BG 1998


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4a Sbg. BG 1998 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 4a Sbg. BG 1998


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 4a Sbg. BG 1998


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 4a Sbg. BG 1998 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. BG 1998 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4 Sbg. BG 1998
§ 5 Sbg. BG 1998