§ 12a RVZG 1995

RVZG 1995 - Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

§ 73b der Pensionsordnung 1995 gilt sinngemäß.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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