§ 12 RVZG 1995

RVZG 1995 - Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

entfällt; LGBl Nr. 34/1999 vom 14.7.1999

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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