§ 11 RegZG Personenbezogene Bezeichnungen

RegZG - Registerzählungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.

In Kraft seit 31.10.2021 bis 31.12.9999
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