Anl. 1 RegZG

RegZG - Registerzählungsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
ANLAGE

1.

Erhebungsmerkmale der Volkszählung (§ 3 Abs. 1):

1.1

Wohnadresse des Hauptwohnsitzes (§ 1 Abs. 7 MeldeG);

1.2

Wohnadresse allfälliger weiterer Wohnsitze;

1.3

Wohnadressen des Hauptwohnsitzes im Zeitraum ein Jahr vor und sechs Monate nach dem Stichtag inklusive der Anmelde- und Abmeldedaten;

1.4

Adresse der Kontaktstelle der Obdachlosen (§ 19a Abs. 1 Z 2 MeldeG);

1.5

Geburtsdatum;

1.6

Geschlecht;

1.7

Staatsangehörigkeit;

1.8

Staat des Geburtsortes;

1.9

Bei früherem Wohnsitz im Ausland Jahr der Ankunft in Österreich (ab 1980);

1.10

Familienstand;

1.11

Stellung in der Familie;

1.12

Zahl und Geburtsdaten der lebend geborenen Kinder;

1.13

Höchste abgeschlossene Ausbildung.

 

 

1.14

Erwerbsstatus:

1.14.1

Erwerbstätig (Haupterwerbstätigkeit und allfällige weitere Erwerbstätigkeiten), nicht erwerbstätig in der Woche und innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Stichtag;

1.14.2

Beruf, Stellung im Beruf;

 

 

1.14.3

zeitliches Ausmaß der unselbständigen Erwerbstätigkeit:

(Vollzeit, Teilzeit, geringfügig beschäftigt):

1.14.3.1

geringfügig beschäftigt;

1.14.3.2

Vollzeit beschäftigt;

1.14.3.3

Teilzeit beschäftigt.

 

 

1.14.4

in Elternkarenz während aufrechtem Dienstverhältnis;

1.14.5

im Betrieb eines Familienangehörigen pflichtversichert mithelfend;

1.14.6

Arbeitsstätte (Wirtschaftszweig und Adresse der Arbeitsstätte);

1.14.7

Dienstgeber- und Beitragskontonummer bei der gesetzlichen Sozialversicherung;

1.14.8

Steuernummer und Subjektidentifikationsnummer im Steuerregister für Selbständige;

1.14.9

arbeitslos, arbeitsuchend, lehrstellensuchend, sonstiger Vormerkstatus, Verfügbarkeit, Einstellungszusage, Art/Dauer der gesuchten Stelle, in Schulungsmaßnahmen befindlich, Art/Dauer der Schulung, mit/ohne Leistungsbezug, Ausschlussfrist gemäß § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, Dauer der Arbeitslosigkeit.

 

 

1.14.10

Schüler/Schülerin:

1.14.10.1

Ausbildungsart, -form und -fachrichtung;

1.14.10.2

Adresse der Bildungseinrichtung.

 

 

1.14.11

Student/Studentin:

1.14.11.1

Ausbildungsart, -form und -fachrichtung;

1.14.11.2

Adresse der Bildungseinrichtung.

 

 

1.14.12

im Präsenz- oder Zivildienst.

1.14.13

Pensionist/Pensionistin.

 

 

1.15

1.15.1

1.15.2

1.16

Haushalt

Privathaushalt

Anstaltshaushalt

Anstaltstyp

 

 

2.

Erhebungsmerkmale der Arbeitsstättenzählung (§ 3 Abs. 2):

2.1

Erhebungsmerkmale der Unternehmen:

2.1.1

Bezeichnung;

2.1.2

Adresse;

2.1.3

Wirtschaftliche Haupttätigkeit – ÖNACE;

2.1.4

Rechtsform;

2.1.5

Anzahl der selbständig Beschäftigten gegliedert nach dem Geschlecht;

2.1.6

Anzahl der unselbständig Beschäftigten gegliedert nach dem Geschlecht.

 

 

2.2

Erhebungsmerkmale der Arbeitsstätten:

2.2.1

Bezeichnung;

2.2.2

Adresse;

2.2.3

Wirtschaftliche Haupttätigkeit – ÖNACE;

2.2.4

Organisatorische Zuordnung zu Unternehmen;

2.2.5

Anzahl der selbständig Beschäftigten gegliedert nach dem Geschlecht;

2.2.6

Anzahl der unselbständig Beschäftigten gegliedert nach dem Geschlecht.

 

 

3.

Erhebungsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung (§ 3 Abs. 3):

3.1

Erhebungsmerkmale der Gebäude:

3.1.1

Adresse;

3.1.2

Fläche des Gebäudes nach den Feststellungen der Gemeinde sowie die verschiedenen Zwecken dienenden Flächen im Gebäude;

3.1.3

Gebäudekategorie;

3.1.4

Gebäudeeigentümertyp;

3.1.5

Bauperiode;

3.1.6

Gebäudestatus;

3.1.7

Geschoßanzahl;

3.1.8

Flächenangaben je Geschoß;

3.1.9

Anschluss ans Wasserleitungsnetz;

3.1.10

Art der Beheizung.

 

 

3.2

Erhebungsmerkmale der Wohnungen:

3.2.1

Adresse;

3.2.2

Verwendung als Hauptwohnsitz oder weiteren Wohnsitz;

3.2.3

Nutzfläche der Wohnung;

3.2.4

Zahl der Wohnräume der Wohnung;

3.2.5

Nutzungsart;

3.2.6

Ausstattung der Wohnung;

3.2.7

Art der Beheizung;

3.2.8

Rechtsverhältnistyp an der Wohnung.

In Kraft seit 31.10.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 RegZG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 RegZG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 RegZG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 RegZG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 RegZG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis RegZG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 14 RegZG
Registerzählungsgesetz (RegZG) Fundstelle