(Anm.: lit. d) aufgehoben durch BGBl. I Nr. 80/2005)Anmerkung, Litera d,) aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2005,)
e)Litera eVerhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,
f)Litera fAuflösung des Dienstverhältnisses nach § 20 Abs. 2 BDG 1979.Auflösung des Dienstverhältnisses nach Paragraph 20, Absatz 2, BDG 1979.
In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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