Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß Folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben am 29.12.2011 um 07.05 Uhr im 2. Obergeschoß des allgemein zugänglichen Stiegenhauses des Mehrfamilienwohnhauses in T., XY-Straße 47a, M. S. lautstark mit ?verschwinde, du Wichser? beschimpft und haben durch dieses Verhalten, das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit darstellt, den öffentlichen ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 12.11.2007 in der Zeit von 20.30 Uhr bis 20.37 Uhr in I. Maximilianstraße x, PI I. S., 1. lautstark herumgeschrien und dadurch die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört, 2. beschimpften Sie einen Polizeibeamten mit den Worten: ?Du faules Schwein, du musst mir diese Bestätigung geben!? und haben durch dieses besonders rücksichtsloses Verhalten den ö... mehr lesen...
Rechtssatz: Das gegenständliche Vergabeverfahren wurde nach Inkrafttreten des BVergG 2006 eingeleitet und unterliegt daher materiellrechtlich den Vorschriften des BVergG 2006. Wie aus dem Firmenbuchauszug ersichtlich ist, steht die H W I GesmbH & Co KEG in 100%igem Eigentum der Stadt W. Die H W I GesmbH & Co KEG ist sohin öffentliche Auftraggeberin iSd Art.14b Abs.2 lit.a B-VG. Dies hat zur Folge, dass gemäß Art.14b Abs.3 B-VG die Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheite... mehr lesen...
Rechtssatz: Das gegenständliche Vergabeverfahren wurde nach Inkrafttreten des BVergG 2006 eingeleitet und unterliegt daher materiellrechtlich den Vorschriften des BVergG 2006. Wie aus dem Firmenbuchauszug ersichtlich ist, steht die H W I GesmbH & Co KEG in 100%igem Eigentum der Stadt W. Die H W I GesmbH & Co KEG ist sohin öffentliche Auftraggeberin iSd Art.14b Abs.2 lit.a B-VG. Dies hat zur Folge, dass gemäß Art.14b Abs.3 B-VG die Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheite... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 21.10.2002 gegen 10.00 Uhr im Bereich Kinkstraße 15 in 6330 Kufstein anlässlich einer Verkehrskontrolle Herrn RI H. von der Stadtpolizei Kufstein mit "Arschloch" beschimpft, ihm unterstellt, dass er ihm auflauern würde, ihm unter anderem gesagt, dass er wüsste, wo er wohne und er noch sehen werde, was er davon habe, ihm mit Klagen gedroht und ihm gesagt, dass er seinen Job verlieren würde. Anlässlich di... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?1) Sie haben sich am 30.07.2001 von ca 22.30 Uhr bis ca 22.40 Uhr in Innsbruck, Egger-Lienz-Straße, vor dem Haus Nummer 39, gegenüber Sicherheitswachebeamten, welche ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnahmen, aggressiv verhalten und dadurch die Amtshandlung behindert, indem sie die Beamten beschimpften und anschrien. 2) Dieses Verhalten konnte von ca 20 anwesenden, unbeteil... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 19.04.2000 zur ZI 1f-4.145/99(2) der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde dem Berufungswerber nachstehender Sachverhalt spruchgemäß zur Last gelegt: ?Sie haben am 23.12.1999, um ca 14.15 Uhr, in Hall i. T., am Oberen Stadtplatz 1, im Wachzimmer der Stadtpolizei, nach einer lautstark geführten verbalen Auseinandersetzung mit einem dort diensthabenden Beamten das Wachzimmer mit den Worten ?Ihr könnt mich am Arsch lecken? verlassen und haben durch... mehr lesen...