Norm: BPG §11
Rechtssatz: Das Recht der pensionsberechtigten Arbeitnehmer auf vorrangige Befriedigung aus der Wertpapierdeckung im Konkurs des Arbeitgebers begründet ein gesetzliches „Pfand- und Befriedigungsrecht“ iSd § 48 IO (KO). Entscheidungstexte 8 ObA 14/10g Entscheidungstext OGH 26.04.2011 8 ObA 14/10g Veröff: SZ 2011/52 Europe... mehr lesen...
Norm: BPGG §11
Rechtssatz: Aus dem Gesetz selbst lässt sich nicht nachvollziehen, wie die nach §§ 9 und 11 BPG besonders geschützte Wertpapierdeckung vom übrigen Betriebsvermögen abzugrenzen und zu individualisieren ist. Wegen des Spezialitätsprinzips ist jedenfalls notwendig, dass die Zuordnung der vorhandenen Wertpapiere als Deckung der Pensionsrückstellung eindeutig und in Willkür ausschließender Weise nachvollziehbar ist. ... mehr lesen...
Norm: BPG §11
Rechtssatz: Das Bestehen eines insolvenzrechtlichen Absonderungsrechts hängt von der eindeutigen Bestimmbarkeit der Sondermasse und ihrer Trennung vom übrigen Vermögen des Schuldners ab. Die Sicherung der Arbeitnehmeransprüche als Sondermasseforderung kann nur Wertpapiere erfassen, die eindeutig für diesen Zweck bestimmt und tatsächlich vorhanden sind; es ist keine fiktive Sondermasse zu bilden. Ein rechtswidriges Unterbleiben ode... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund eines Bescheides der beklagten Partei vom 7. 6. 1995 bezog die Klägerin ab 1. 9. 1994 Pflegegeld der Stufe 2 nach dem TPGG. Mit Bescheiden der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 12. 3. 1999 bzw 25. 3. 1999 wurde der Klägerin aufgrund ihres Antrages vom 4. 5. 1998 die Berufsunfähigkeitspension (befristet) vom 1. 6. 1998 bis 30. 6. 1999 zuerkannt, der Antrag auf Zuerkennung von Pflegegeld hingegen abgelehnt. Der - unbekämpfte - Besche... mehr lesen...
Norm: BPGG §11TirPGG §22TirPGG §26 Abs1
Rechtssatz: Der Rückforderungstatbestand des § 26 Abs 1 TirPGG wegen Verletzung der Anzeigepflicht nach § 22 TirPGG ist nicht erfüllt, wenn der Pflegegeldbezug zeitlich noch vor der die Anzeigepflicht auslösenden Bescheiderlassung endete. Entscheidungstexte 10 ObS 330/01d Entscheidungstext OGH 30.10.2001 10 ObS 330/01d ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der ab September 1976 als Kurarzt beschäftigte Kläger schloss am 1. 1. 1987 einen Dienstvertrag, der unter anderem folgende Bestimmungen enthält: VII "Altersversorgung Ein Anspruch auf Ruhegenuss entsteht, wenn folgende
Gründe: vorliegen: 1. Dauernde Erwerbsunfähigkeit oder 2. Erreichung des vollen Pensionsalters nach den Bestimmungen des ASVG (derzeit 65 Jahre) und 3. Auflösung des Dienstverhältnisses durch die Dienstgeberin aus anderen als im §... mehr lesen...
Norm: AO §23BPG §11
Rechtssatz: Die Sicherung der Pensionsansprüche im Rahmen der durch Wertpapiere zur Deckung der Pensionsrückstellung bildenden Sondermasse als bevorrechtete Forderung im Sinn des § 23 AO erfasst nur Wertpapiere, die für diesen Zweck tatsächlich vorhanden sind. Entscheidungstexte 8 ObA 148/01z Entscheidungstext OGH 13.09.2001 8 ObA 148/01z ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 1. April 1982 eingebrachten Klage begehrte der Kläger vom Beklagten die Herausgabe einer bestimmt bezeichneten Segeljacht mit dem Namen „J*****“; außerdem stellte er ein auf Zahlung von 70.000 DM sowie 5.000 DM jeweils zum Briefkurs der Wiener Börse am Zahlungstag (Devise) samt Anhang gerichtete Eventualbegehren. Am 12. Mai 1981 habe er mit dem Beklagten einen Kaufvertrag über seine Segeljacht „J*****“ geschlossen. Als Kaufpreis seien 70.000 DM vereinbart wor... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIIRPG §11IRPG §35
Rechtssatz: Eine Konkludenz der Wahl eines bestimmten anderen Sachrechts in Sinne des § 863 ABGB wird nur dann angenommen werden können, wenn mehrere übereinstimmende Vertragsabreden, Parteiäußerungen oder sonstige Verhalten der Parteien - allenfalls unter Zuhilfenahme von im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen - auf ein und dieselbe Rechtsordnung hinweisen. Ein solcher Schluß ist nur dann ... mehr lesen...
Die Klägerin pachtete mit Vertrag vom 29. November 1960 von den Rechtsvorgängern der Beklagten den Hälfteanteil des auf mehreren Liegenschaften der KG E geführten Gärtnereiunternehmens. Der Pachtzins war mit monatlich 8 000 S vereinbart und nach dem Verbraucherpreisindex für eine vierköpfige österreichische Arbeiterfamilie wertgesichert. Die Beklagten sind in den Pachtvertrag derart eingetreten, daß die Erstbeklagte 68.75% sowie die Zweit- und Drittbeklagte je 15.625% des Pachtzinses ... mehr lesen...
Norm: LPG §4LPG §11
Rechtssatz: Ausgangspunkt bei der Entscheidung über den Pachtzins ist der bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Pachtgegenstandes erzielbare Ertrag. Dieser ist zu ermitteln und sodann so zu verteilen, daß jedem Vertragsteil der Anteil zukommt, der dem Wert der beiderseitigen Leistungen entspricht. Entscheidungstexte 7 Ob 565/76 Entscheidungstext OGH 08.0... mehr lesen...
Norm: LPG §11
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über den Pachtzins ist es unbeachtlich ob es sich um einen vereinbarten oder durch eine frühere gerichtliche Anordnung festgesetzten Pachtzins handelt und ob der Pachtzins von Anfang an unangemessen war oder erst durch eine Änderung der Verhältnisse unangemessen wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 565/76 Entscheidungstext OGH 08.04.1976 7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435JN §1 Dv12LPG §1 ffLPG §3LPG §11
Rechtssatz: Das Begehren auf Rückersatz von Pachtzinsbeträgen, die ob der Wirksamkeit eines Herabsetzungsbeschlusses nach dem LPG über den dort genannten Betrag hinaus bezahlt wurden, ist im streitigen Verfahren zu stellen. Entscheidungstexte 7 Ob 565/76 Entscheidungstext OGH 08.04.1976 7 Ob 565/76 Veröff: EvBl 1976/245 S 547 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §986 AABGB §986 C1LPG §3LPG §4LPG §11
Rechtssatz: Das Gericht hat in einem Verfahren nach dem LPG den Pachtzins immer in einer absoluten Höhe festzusetzen. Errechnet sich der vereinbarte Pachtzins aus einem Grundbetrag und einem Wertsicherungsbetrag, so ist der gesamte sich hieraus ergebende Zins der Entscheidung zu unterwerfen. Entscheidungstexte 7 Ob 565/76 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: BThPG §11
Rechtssatz: Der Sinn dieser Gesetzesstelle besteht darin, die Ruhebezüge auf Grund der jeweiligen Aktivitätsbezüge jener Dienstnehmer, die den Pensionisten entsprechen, festzustellen und so das Entstehen von Altpensionisten und Neupensionisten, das heißt von Pensionisten zu vermeiden, die bloß Ruhebezüge auf Grund überholter, eingefrorener Aktivitätsbezüge erhalten, während späteren Pensionisten die Ruhebezüge auf Grund späterer... mehr lesen...