Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Bundesgesetz lässt medizinische Notfallversorgung unberührt, sofern der mit der Suche nach einer Patientenverfügung verbundene Zeitaufwand das Leben oder die Gesundheit des Patienten ernstlich gefährdet.
In Kraft seit 01.06.2006 bis 31.12.9999
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