§ 3 PatVG Höchstpersönliches Recht, Fähigkeit der Person

PatVG - Patientenverfügungs-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Eine Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich errichtet werden. Der Patient muss bei Errichtung einer Patientenverfügung entscheidungsfähig sein.

In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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