(1) Bei Obstwein sind folgende Geschmacksangaben zulässig:
1. | extratrocken: wenn sein Zuckergehalt 4 g je Liter nicht überschreitet; | |||||||||
2. | trocken: wenn sein Zuckergehalt folgende Werte nicht überschreitet: 4 g je Liter oder 9 g je Liter, sofern der Säuregehalt (g je Liter titrierbarer Säure berechnet als Weinsäure) nicht niedriger ist als der Restzuckergehalt; | |||||||||
3. | halbtrocken: wenn sein Zuckergehalt den vorgenannten Höchstwert übersteigt und höchstens 18 g je Liter aufweist; | |||||||||
4. | lieblich, halbsüß: wenn sein Zuckergehalt zwischen 18 g und 45 g je Liter aufweist; | |||||||||
5. | süß: wenn sein Zuckergehalt über 45 g je Liter aufweist. |
(2) Ebenfalls zulässig ist die Angabe des Restzuckerwertes in g/l.
(3) Bei Obstperlwein sind folgende Geschmacksangaben zulässig:
1. | trocken: Restzuckergehalt zwischen 0 und 35 g/l; | |||||||||
2. | halbtrocken: Restzuckergehalt zwischen 35 und 50 g/l; | |||||||||
3. | mild: Restzuckergehalt mehr als 50 g/l. |
(4) Bei Obstschaumwein sind folgende Geschmacksangaben zulässig:
1. | naturherb: Restzuckergehalt unter 3 g je Liter; diese Angaben dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, denen nach der zweiten Gärung kein Zucker zugesetzt wurde; | |||||||||
2. | extra herb: Restzuckergehalt zwischen 0 und 6 g je Liter; | |||||||||
3. | herb: Restzuckergehalt unter 12 g je Liter; | |||||||||
4. | extra trocken: Restzuckergehalt zwischen 12 und 17 g je Liter; | |||||||||
5. | trocken: Restzuckergehalt zwischen 17 und 35 g je Liter; | |||||||||
6. | halbtrocken: Restzuckergehalt zwischen 35 und 50 g je Liter; | |||||||||
7. | mild: Restzuckergehalt über 50 g je Liter. |
(5) Bei Obstperlwein und Obstschaumwein ist die Angabe des Restzuckerwertes in g/l ebenfalls zulässig. Die Geschmacksangaben dürfen bei Obstwein, Obstperlwein und Obstschaumwein auch in einer oder mehreren anderen Amtssprachen der Europäischen Union angegeben werden. Bei der Angabe des Restzuckergehaltes gemäß Absatz 3 und 4 ist eine Toleranz von 1g/l anzuwenden; ebenso ist die Analysentoleranz der angewendeten Bestimmungsmethode miteinzubeziehen.
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