Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Inhabern einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises werden besondere Begünstigungen auf dem Gebiete der Unfall- und Pensionsversicherung nach Maßgabe der einschlägigen Sozialversicherungsvorschriften gewährt.
In Kraft seit 01.07.1993 bis 31.12.9999
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