Eine Förderung darf natürlichen oder juristischen Personen nur gewährt werden für:
1. | die Durchführung von Forschungsvorhaben, Dokumentationen sowie Planungs- und Ideenwettbewerben im Bereich des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung, | |||||||||
2. | Maßnahmen zur optimalen Energienutzung, umweltschonenden Bauweise oder Verbesserung der Infrastruktur und | |||||||||
3. | sonstige Vorhaben im Zusammenhang mit der qualitativen Verbesserung der Wohnversorgung, des Wohnumfeldes und der örtlichen Baukultur. |
(Anm: LGBl. Nr. 102/1997)
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