Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Förderung von Vorhaben zur qualitativen Verbesserung derWohnversorgung und des Wohnumfeldes
Gegenstand und Förderungswerber
Eine Förderung darf natürlichen oder juristischen Personen nur gewährt werden für:
1. |
| |||||||||
2. | Maßnahmen zur optimalen Energienutzung, umweltschonenden Bauweise oder Verbesserung der Infrastruktur und | |||||||||
|
|
(Anm: LGBl. Nr. 102/1997)
Förderung von Vorhaben zur qualitativen Verbesserung derWohnversorgung und des Wohnumfeldes
Gegenstand und Förderungswerber
Eine Förderung darf natürlichen oder juristischen Personen nur gewährt werden für:
1. |
| |||||||||
2. | Maßnahmen zur optimalen Energienutzung, umweltschonenden Bauweise oder Verbesserung der Infrastruktur und | |||||||||
|
|
(Anm: LGBl. Nr. 102/1997)