§ 32d Oö. StG 1991 § 32d

Oö. StG 1991 - Oö. Straßengesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Hinsichtlich der Umweltprüfung von strategischen Teil-Aktionsplänen gemäß der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl.Nr. L 197 vom 21.7.2001, S. 30, findet § 38d Oö. Umweltschutzgesetz 1996 sinngemäß Anwendung.

 

(Anm: LGBl. Nr. 61/2008)

In Kraft seit 01.07.2008 bis 31.12.9999
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