II. Abschnitt
Arten der Förderung und Förderungsrichtlinien
Arten der Förderung
Als Arten der Förderung im Rahmen dieses Landesgesetzes kommen insbesondere in Betracht:
1. | Direktzahlungen zur Sicherung des Einkommens und als leistungsbezogene Abgeltungen; | |||||||||
2. | Darlehen, Zinsen-, Annuitäten- oder sonstige Kreditkostenzuschüsse; | |||||||||
3. | nicht rückzahlbare Beihilfen; | |||||||||
4. | Weiterbildung und Beratung; | |||||||||
5. | sonstige Dienst- und Sachleistungen. |
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