§ 4 Oö. LWG 1994

Oö. LWG 1994 - Oö. Landwirtschaftsgesetz 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

II. Abschnitt

Arten der Förderung und Förderungsrichtlinien

 

§ 4

Arten der Förderung

 

Als Arten der Förderung im Rahmen dieses Landesgesetzes kommen insbesondere in Betracht:

1.

Direktzahlungen zur Sicherung des Einkommens und als leistungsbezogene Abgeltungen;

2.

Darlehen, Zinsen-, Annuitäten- oder sonstige Kreditkostenzuschüsse;

3.

nicht rückzahlbare Beihilfen;

4.

Weiterbildung und Beratung;

5.

sonstige Dienst- und Sachleistungen.

In Kraft seit 01.03.1994 bis 31.12.9999
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