§ 3 Oö. LS

Oö. LS - Oö. Land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

§ 3

Personenbezogene Bezeichnungen

 

Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Landesgesetz sowie in den auf Grund dieses Landesgesetzes erlassenen Verordnungen gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

In Kraft seit 12.06.1997 bis 31.12.9999
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