§ 17 Oö. LBG

Oö. LBG - Oö. Landesbeamtengesetz 1993

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 17

Modul 1 - Einführung

 

(1) Ziel des Moduls 1 ist das Erlangen grundsätzlicher Informationen über das Dienstverhältnis und den Dienstgeber Land Oberösterreich.

 

(2) Die Einladung zu Veranstaltungen im Rahmen des Moduls 1 erfolgt von Amts wegen. Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Modul 1 abgelegt.

 

(3) Modul 1 ist nur einmal abzulegen.

 

(Anm: LGBl. Nr. 49/2005)

In Kraft seit 01.06.2005 bis 31.12.9999
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