§ 58b Oö. L-PG

Oö. L-PG - Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 58b

 

Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 56/2007)

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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