Arten der Förderung
Die Förderung gemäß § 1 kann insbesondere erfolgen durch:
1. | Animation und Beratung von Einzelpersonen und Gemeinschaften (z.B. Gemeinden oder Betrieben) über Möglichkeiten kultureller Betätigung; | |||||||||
2. | Durchführung von Wettbewerben und Vergabe von Aufträgen im Bereich der Kultur; | |||||||||
3. | Ankauf von Werken von kultureller Bedeutung; | |||||||||
4. | Vergabe von Auszeichnungen, Titeln, Preisen und Stipendien für besondere kulturelle Leistungen bzw. Verdienste; | |||||||||
5. | Durchführung oder Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen (z.B. Vorträge, Kurse, Ausstellungen) sowie von Aktionen zur Integration kultureller Einrichtungen (z.B. Bibliotheken); | |||||||||
6. | Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Kultur und deren Vermittlung; | |||||||||
7. | Herausgabe von kulturellen Schriften, Informationen und sonstigen Medien; | |||||||||
8. | Errichtung und Betrieb von Kultur- und Bildungszentren als kulturelle Begegnungsstätten; | |||||||||
9. | Bereitstellung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen für kulturelle Veranstaltungen; | |||||||||
10. | sonstige organisatorische Unterstützung oder Beistellung von Sachleistungen für kulturelle Tätigkeiten bzw. Zwecke; | |||||||||
11. | Gewährung von Darlehen oder nicht rückzahlbaren Zuschüssen für kulturelle Tätigkeiten bzw. Zwecke. |
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