§ 12 Oö. KFG

Oö. KFG - Oö. Kulturförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 12

 

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.1988 bis 31.12.9999
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