Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bedient sich des Umweltbundesamtes zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß der Richtlinie 2008/50/EG.
In Kraft seit 09.04.2021 bis 31.12.9999
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