Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Der Träger der Einrichtung ist verpflichtet, zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Feuerversicherung abzuschließen. Die näheren Angaben über die Versicherung und deren Vertragsbedingungen sind im Betreuungsvertrag anzuführen.
In Kraft seit 01.05.2006 bis 31.12.9999
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