Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, welcher der Kundmachung folgt.
In Kraft seit 01.05.2006 bis 31.12.2024
0 Kommentare zu § 20 NÖ WTBV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 20 NÖ WTBV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 20 NÖ WTBV