§ 17 NÖ WTBV (weggefallen)

NÖ Wohn- und Tagesbetreuungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Der Träger der Einrichtung ist verpflichtet, zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Feuerversicherung abzuschließen§ 17 NÖ WTBV seit 31.12.2024 weggefallen. Die näheren Angaben über die Versicherung und deren Vertragsbedingungen sind im Betreuungsvertrag anzuführen.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.05.2006 bis 31.12.2024
Der Träger der Einrichtung ist verpflichtet, zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Feuerversicherung abzuschließen§ 17 NÖ WTBV seit 31.12.2024 weggefallen. Die näheren Angaben über die Versicherung und deren Vertragsbedingungen sind im Betreuungsvertrag anzuführen.

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