Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Verlautbarungsgesetz, LGBl. 0700, außer Kraft.
(2) § 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 10/2018 tritt mit 1. August 2018 in Kraft.
In Kraft seit 01.02.2018 bis 31.12.9999
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