§ 15 NÖ VBG Schlussbestimmungen

NÖ Verlautbarungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Verlautbarungsgesetz, LGBl. 0700, außer Kraft.

(2) § 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 10/2018 tritt mit 1. August 2018 in Kraft.

Stand vor dem 31.01.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.01.2018

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Verlautbarungsgesetz, LGBl. 0700, außer Kraft.

(2) § 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 10/2018 tritt mit 1. August 2018 in Kraft.

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