Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Zuchtorganisation hat ein System festzulegen, mit dem die Effektivität der im Rahmen des Zuchtprogramms zur Erreichung des Zuchtziels (z. B. Zuchtfortschritt) gesetzten Maßnahmen überprüft wird.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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