In Übereinstimmung mit dem Zuchtziel (§ 6) und der Zuchtpopulation (§ 5) hat die Zuchtorganisation für die Zuchtverwendung selektierter Tiere festzulegen:
1. | Selektionsstufen und deren Abfolge, | |||||||||
2. | Selektionsintensität in den einzelnen Selektionsstufen, | |||||||||
3. | tierzuchtfachliche Beschränkungen für die Einbeziehung von Zuchttieren in einzelne Selektionsstufen. |
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