Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Das Land Niederösterreich gewährt Förderungen nach diesem Abschnitt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderungen besteht nicht.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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