§ 43 NÖ SHG Art der Förderungen

NÖ SHG - NÖ Sozialhilfegesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Das Land Niederösterreich gewährt Förderungen nach diesem Abschnitt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderungen besteht nicht.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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