Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, welcher der Kundmachung folgt.
(2)Absatz 2§ 13 Abs. 4 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 76/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.Paragraph 13, Absatz 4 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 76/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.
(3)Absatz 3Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 82/2022 tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
(4)Absatz 4Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 66/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
In Kraft seit 12.12.2023 bis 31.12.9999
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