Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Der Lieferschein gemäß § 9 Abs. 3 des NÖ Bodenschutzgesetzes (NÖ BSG), LGBl. 6160, ist nach dem Muster der Anlage G zu gestalten.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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