Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Zur Überprüfung der Aufbringungsvorschriften ist der Betreiber der Kläranlage in Zusammenarbeit mit den Aufbringern verpflichtet, für alle Flächen auf denen Klärschlamm aufgebracht wird, eine Schlagkartei gemäß Anlage F zu führen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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