§ 11 NÖ KSV Umgesetzte EG-Richtlinien

NÖ KSV - NÖ Klärschlammverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften umgesetzt:

1.

Richtlinie 86/278/EWG des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft, ABl.Nr. L 181 vom 4. Juli 1986, S. 6

2.

Art. 16 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser, ABl.Nr. L 135 vom 30. Mai 1991, S. 40

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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