Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die NÖ Heimverordnung, LGBl. 9270/10, außer Kraft.
(3)Absatz 3Anhängige Verfahren sind nach dieser Verordnung durchzuführen.
(4)Absatz 4§§ 2, 3a einschließlich des Eintrages im Inhaltsverzeichnis, 8 Abs. 4, 9, 10, 11, 12 Abs. 6, 14 Abs. 9, 18 Abs. 2 und 21 Abs. 3 bis 6, Anlage 1 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 19/2020, mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraphen 2,, 3a einschließlich des Eintrages im Inhaltsverzeichnis, 8 Absatz 4,, 9, 10, 11, 12 Absatz 6,, 14 Absatz 9,, 18 Absatz 2 und 21 Absatz 3 bis 6, Anlage 1 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung, Landesgesetzblatt Nr. 19 aus 2020,, mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(5)Absatz 5§§ 2, 10 Abs. 1 und Abs. 2, 11 Abs. 1, 21 Abs. 3 bis Abs. 7, Anlage 1 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 109/2020, treten am 1. Jänner 2021 in Kraft.Paragraphen 2,, 10 Absatz eins und Absatz 2,, 11 Absatz eins,, 21 Absatz 3 bis Absatz 7,, Anlage 1 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung, Landesgesetzblatt Nr. 109 aus 2020,, treten am 1. Jänner 2021 in Kraft.
(6)Absatz 6§§ 9 Abs. 3, 10 Abs. 1a und 11 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 96/2021, treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.Paragraphen 9, Absatz 3,, 10 Absatz eins a und 11 Absatz 2, in der Fassung der Verordnung, Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2021,, treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.
(7)Absatz 7§§ 2 Z 6, 9 Abs. 1 und Abs. 5, 10 Abs. 1 und Abs. 2, 11 Abs. 1, Anlage 1 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 96/2022, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraphen 2, Ziffer 6,, 9 Absatz eins und Absatz 5,, 10 Absatz eins und Absatz 2,, 11 Absatz eins,, Anlage 1 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung, Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2022,, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(8)Absatz 8Anlage 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 6/2024, tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.Anlage 2 in der Fassung der Verordnung, Landesgesetzblatt Nr. 6 aus 2024,, tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
In Kraft seit 23.01.2024 bis 31.12.9999
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