Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten, mit Ausnahme der §§ 9, 14 Abs. 1 Z 3 und Abs. 4 bis 6, 17, 18, 22, 23 Abs. 3, 24, 25, 29 und 30, sofern im Folgenden nichts anderes geregelt ist, sinngemäß auch für Privatkindergärten.
In Kraft seit 01.09.2024 bis 31.12.9999
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