§ 31 NÖ KGG 2006

NÖ Kindergartengesetz 2006

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2024 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten, mit Ausnahme der §§ 9, 14 Abs. 1 Z 3 und Abs. 4 und 5bis 6, 17, 18, 22, 23 Abs. 3, 24, 25, 29 und 30, sofern im Folgenden nichts anderes geregelt ist, sinngemäß auch für Privatkindergärten.

Stand vor dem 31.08.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2024

Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten, mit Ausnahme der §§ 9, 14 Abs. 1 Z 3 und Abs. 4 und 5bis 6, 17, 18, 22, 23 Abs. 3, 24, 25, 29 und 30, sofern im Folgenden nichts anderes geregelt ist, sinngemäß auch für Privatkindergärten.

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