Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.02.2026
Sämtliche Anbringen nach diesem Gesetz können auch in elektronischer Form eingebracht werden. In diesem Fall entfällt eine allfällige Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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