Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Pachtverträge sind nach dem Muster der Anlagen 4 bis 7 auszufertigen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 5 NÖ JVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 NÖ JVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 5 NÖ JVO