Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
ERMITTLUNG DES TEILRISIKOFAKTORS R2
Kriterium
Mengenangabe
(n)
Gewichtungsfaktor
(w)
Risikowert
(n*w)
Einwohnerzahl:
0,7
Gebäude:
0,12
Haushalte:
0,18
Angaben in Hektar
Bauland:
0,25
landwirtschaftlich genutzte Fläche:
0,08
Wald:
0,10
Gewässer:
0,02
sonstige Flächen:
0,05
Teilrisikofaktor R2
In Kraft seit 22.07.2011 bis 31.12.9999
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